meinerstwagen.de

Zum Inhalt springen
meinerstwagen.de

Begleitetes Fahren mit 17: So funktioniert BF17

Ab 17 Auto fahren – mit Begleitung. Voraussetzungen für dich und deine Begleitperson, Regeln und was mit 18 passiert.

4 Min. Lesezeit

Was ist begleitetes Fahren?

Beim begleiteten Fahren (BF17) kannst du den Führerschein der Klasse B schon mit 17 machen. Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du dann Auto fahren, solange eine eingetragene Begleitperson dabei ist. Statt des Kartenführerscheins bekommst du zunächst eine Prüfungsbescheinigung.

Mit der Ausbildung kannst du schon mit 16 einhalb beginnen. Die Prüfung legst du frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ab.

Wer darf mich begleiten?

Die Begleitperson muss namentlich in deiner Prüfungsbescheinigung stehen. Außerdem gelten diese Voraussetzungen:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Seit mindestens 5 Jahren Führerschein der Klasse B
  • Höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Beim Fahren nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (Grenze 0,5 Promille)

Was darf die Begleitperson – und was nicht?

Die Begleitperson ist Ansprechpartner und gibt Tipps, sie ist aber kein Fahrlehrer. Sie darf nicht ins Lenkrad greifen oder das Auto selbst steuern. Verantwortlich für das Fahren bist du.

Was passiert mit 18?

An deinem 18. Geburtstag darfst du allein fahren. Die Prüfungsbescheinigung gilt noch eine Übergangszeit – rechtzeitig solltest du sie bei der Führerscheinstelle gegen den Kartenführerschein tauschen. Deine Probezeit läuft ab dem Erwerb der Fahrerlaubnis, also schon ab 17.

Lohnt sich BF17?

Viele junge Fahrer sammeln mit BF17 ein Jahr Erfahrung, bevor sie allein unterwegs sind. Manche Versicherer berücksichtigen begleitetes Fahren bei der Beitragsberechnung – ob und wie, klärt dein Versicherer. In unserem Versicherungsformular kannst du angeben, ob du begleitet gefahren bist.

Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Tipps und ersetzt keine individuelle Beratung.